1. Zulassungsvoraussetzungen
a) einen im Hinblick auf die Fachrichtung einschlägigen Berufsabschluss nach
Bundes- oder Landesrecht von mindestens zweijähriger Ausbildungsdauer oder
b) eine mindestens dreijährige Berufstätigkeit in einem für die Fachrichtung
einschlägigen Beruf, sofern der Berufsabschluss im Hinblick auf die
Fachrichtung nicht einschlägig ist
2. Fachrichtungen
- Wirtschaft und Verwaltung
- Gesundheit und Soziales
- Agrarwirtschaft, Bio- und Umwelttechnologie
3. Ausbildungsziel
- Erwerb der Fachhochschulreife
4. Aufnahmeantrag
- Antragsstellung bis spätestens zum 31.03. des Schuljahres, welches dem
Ausbildungsbeginn vorangeht
5. Besonderheiten:
- Profilfach entsprechend der Fachrichtung