Die Arbeitgeber der Sozialversicherungsfachangestellten sind in der Regel Krankenkassen, Rentenversicherungs- und Unfallversicherungsträger sowie Berufsgenossenschaften. Sozialversicherungsfachangestellte beurteilen Versicherungsverhältnisse und Leistungsansprüche von Versicherten wie zum Beispiel den Verdienstausfall bei Arbeitsunfähigkeit und Altersrenten. Sie berechnen die Beiträge der Mitglieder und beraten diese in den jeweiligen versicherungsrechtlichen Belangen und Finanzierungsfragen.
Sozialversicherungsfachangestellte haben häufig direkten Kontakt mit den Versicherten und setzen bei ihrer Tätigkeit moderne Informations- und Kommunikationstechniken ein.
Ausbildungsdauer: 3 Jahre