BSZ Lichtenstein

Berufliches Schulzentrum
Lichtenstein

Staatlich geprüfte/-r Krankenpflegehelfer/-in

Steckbrief

Hauptschulabschluss
Berufsabschluss
2 Jahre
31.08.2026

Staatlich geprüfte Krankenpflegehelfer bzw. Staatlich geprüfte Krankenpflegehelferinnen sind in Krankenhäusern und Pflegeheimen sowie weiteren Einrichtungen der stationären Kranken- und Altenpflege tätig.

Krankenpflegehelfer/-innen verfügen über berufliche Kompetenzen zur eigenverantwortlichen Durchführung und Dokumentation grundpflegerischer Maßnahmen bei kranken Menschen, alten Menschen und Menschen mit Behinderungen aller Altersgruppen unter Berücksichtigung hygienischer Standards. Sie unterstützen Pflegefachkräfte bei der Anwendung spezifischer Pflegekonzepte, der Durchführung der Behandlungspflege, der Gestaltung von Lebensraum und Lebenszeit sowie bei der Durchführung gesundheitsfördernder und rehabilitativer Maßnahmen. Diese Aufgaben übernehmen sie unter Anleitung von Gesundheits- und Krankenpflegern/Gesundheits- und Krankenpflegerinnen, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegern/Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen sowie Altenpflegern/Altenpflegerinnen. Sie erkennen Bedürfnislagen und gestalten die Beziehungen zu den zu Pflegenden und zu Betreuenden mit.

Ausgehend von dem Aspekt „Gesundheit erhalten und Krankheit vorbeugen“ im ersten Ausbildungsjahr richtet sich der Fokus im zweiten Ausbildungsjahr auf die individuelle Unterstützung des pflegebedürftigen Menschen bei Krankheit, im Alter und in besonderen Pflegesituationen.

Im Rahmen der Ausbildung zum Krankenpflegehelfer/zur Krankenpflegehelferin werden insbesondere folgende berufliche Qualifikationen erworben:

In der Entwicklung personaler, sozialer und kommunikativer Kompetenzen haben vor allem Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Empathie und Leistungsbereitschaft für die Arbeit mit den zu Pflegenden und zu Betreuenden, Angehörigen, gesetzlichen Betreuern und für die Arbeit im Team einen hohen Stellenwert.

Aufnahmevoraussetzungen

Ausbildungsdauer 

Berufliche Perspektiven 

  • 2 Jahre in Vollzeit (§ 53 BFSO)
  • 3 Jahre in Teilzeit (§ 53 BFSO)
  • 1 Jahr als Verkürzung auf Antrag (§ 54 BFSO)
  • Zuerkennung des mittleren Bildungsabschlusses bei einem Gesamtnotendurchschnitt von mindestens 3,0
  • Möglichkeit der Anrechnung auf das erste Ausbildungsjahr einer Anschlussqualifizierung

Praktikum

Der Besuch der Berufsfachschule ist schulgeldfrei.

Online-Bewerbung
alle Ausbildungen

Lichtenstein

Diesterwegstraße 2
09350 Lichtenstein

037204 7640

Wilkau-Haßlau

Mozartstraße 5
08112 Wilkau-Haßlau

0375 679670