Staatlich geprüfte/-r Krankenpflegehelfer/-in
Steckbrief
Hauptschulabschluss
Berufsabschluss
2 Jahre
31.08.2026
Staatlich geprüfte Krankenpflegehelfer bzw. Staatlich geprüfte Krankenpflegehelferinnen sind in Krankenhäusern und Pflegeheimen sowie weiteren Einrichtungen der stationären Kranken- und Altenpflege tätig.
Krankenpflegehelfer/-innen verfügen über berufliche Kompetenzen zur eigenverantwortlichen Durchführung und Dokumentation grundpflegerischer Maßnahmen bei kranken Menschen, alten Menschen und Menschen mit Behinderungen aller Altersgruppen unter Berücksichtigung hygienischer Standards. Sie unterstützen Pflegefachkräfte bei der Anwendung spezifischer Pflegekonzepte, der Durchführung der Behandlungspflege, der Gestaltung von Lebensraum und Lebenszeit sowie bei der Durchführung gesundheitsfördernder und rehabilitativer Maßnahmen. Diese Aufgaben übernehmen sie unter Anleitung von Gesundheits- und Krankenpflegern/Gesundheits- und Krankenpflegerinnen, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegern/Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen sowie Altenpflegern/Altenpflegerinnen. Sie erkennen Bedürfnislagen und gestalten die Beziehungen zu den zu Pflegenden und zu Betreuenden mit.
Ausgehend von dem Aspekt „Gesundheit erhalten und Krankheit vorbeugen“ im ersten Ausbildungsjahr richtet sich der Fokus im zweiten Ausbildungsjahr auf die individuelle Unterstützung des pflegebedürftigen Menschen bei Krankheit, im Alter und in besonderen Pflegesituationen.
Im Rahmen der Ausbildung zum Krankenpflegehelfer/zur Krankenpflegehelferin werden insbesondere folgende berufliche Qualifikationen erworben:
- die Bedürfnislage der zu Pflegenden und zu Betreuenden erkennen
- übertragene grundpflegerische Aufgaben eigenverantwortlich durchführen und dokumentieren
- hygienische Maßnahmen durchführen
- lebenserhaltende Sofortmaßnahmen bis zum Eintreffen der Fachkraft bzw. des Arztes einleiten
- Fachkräfte bei der Anwendung spezifischer Pflegekonzepte, bei der Behandlungspflege sowie bei der Durchführung gesundheitsfördernder, therapeutischer und rehabilitativer Maßnahmen unterstützen
- Lebensraum und Lebenszeit mitgestalten
- bei der Durchführung administrativer Maßnahmen mitwirken
- bei der Pflege Sterbender und der Versorgung Verstorbener mitwirken
In der Entwicklung personaler, sozialer und kommunikativer Kompetenzen haben vor allem Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Empathie und Leistungsbereitschaft für die Arbeit mit den zu Pflegenden und zu Betreuenden, Angehörigen, gesetzlichen Betreuern und für die Arbeit im Team einen hohen Stellenwert.
Aufnahmevoraussetzungen
- Hauptschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsabschluss
- Nachweis über die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufes, der zum Zeitpunkt der Aufnahmeantrages nicht älter als drei Monate sein darf
- bei verkürzter Ausbildung, das Vorliegen des bewilligten Antrages der Schulaufsichtsbehörde
Ausbildungsdauer
Berufliche Perspektiven
- 2 Jahre in Vollzeit (§ 53 BFSO)
- 3 Jahre in Teilzeit (§ 53 BFSO)
- 1 Jahr als Verkürzung auf Antrag (§ 54 BFSO)
- Zuerkennung des mittleren Bildungsabschlusses bei einem Gesamtnotendurchschnitt von mindestens 3,0
- Möglichkeit der Anrechnung auf das erste Ausbildungsjahr einer Anschlussqualifizierung
Praktikum
- während der Ausbildung werden Praktika in den Arbeitsfeldern Krankenhaus sowie stationäre Pflegeeinrichtung oder Heimen
- den Abschluss der berufspraktischen Ausbildung bildet ein Wahlpflichtpraktikum aus den genannten Arbeitsfeldern mit einer praktischen Prüfung
Der Besuch der Berufsfachschule ist schulgeldfrei.
- Schüler/-innen im Freistaat Sachsen erhalten Lehrmittelfreiheit
- während der Ausbildungszeit gelten die Unterrichts- und Ferienregelungen des Freistaates Sachsen
- eine BAföG - Förderung ist möglich
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