Das Sächsische Staatsministerium für Kultus gewährt Zuwendungen für Berufsschüler, die aufgrund ihres Schulbesuchs außerhalb ihres Wohnortes untergebracht werden müssen. Diese Unterstützung dient dazu, die Kosten für Unterkunft und Verpflegung zu mindern.
(Förderrichtlinie für Berufsschüler bei notwendiger auswärtiger Unterbringung)
>>> Infoblatt des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus für Berufsschüler in Sachsen
Die Unterstützung wird nachträglich jeweils nach Ablauf eines Schulhalbjahres beantragt, bewilligt und ausgezahlt. Erstreckt sich ein Unterrichtsabschnitt auf beide Schulhalbjahre, soll er im zweiten Schulhalbjahr geltend gemacht werden. Als Schulhalbjahre gelten folgende Zeiträume (abweichend von den Schulferien):
1. Schulhalbjahr: 01.08. – 31.01.
2. Schulhalbjahr: 01.02. – 31.07.
Bei der Antragstellung müssen Sie das vorgeschriebene Formular benutzen. Für Schülerinnen und Schüler, die noch nicht volljährig sind, stellen die Eltern den Antrag. Bevor Sie ihn bei der zuständigen Stelle einreichen, müssen Sie ihn Ihrer Berufsschule vorlegen. Diese überprüft die Daten und bestätigt Ihre Anwesenheit an den beantragten Tagen.
Wenn Ihnen die finanzielle Unterstützung gewährt wird, erfolgt die Auszahlung auf das von Ihnen angegebene Konto, Barauszahlungen sind nicht möglich. Vorherige Abschlagszahlungen sind nur dann möglich, wenn Sie nachweisen können, dass Sie zur Vorleistung der Unterkunftskosten nicht in der Lage sind. Wurden Ihnen Abschlagszahlungen gewährt, müssen Sie die tatsächlich entstandenen Kosten nachträglich in einem weiteren Antrag nachweisen.
Leider verfügt das Berufliche Schulzentrum Lichtenstein nicht über ein eigenes Internat, dennoch stehen an den Standorten Lichtenstein und Wilkau-Haßlau eine Vielzahl an günstigen und möblierten Unterkunftsmöglichkeiten durch externe Anbieter zur Verfügung. Gern unterstützen wir Sie hierbei.