Ausbildungen an Fachschulen werden in verschiedenen Fachbereichen angeboten. Sie bauen auf den berufstheoretischen und berufspraktischen Erfahrungen ihrer Schülerinnen und Schüler auf und bereiten sie auf Aufgaben im mittleren Funktionsbereich des jeweiligen Fachbereiches beziehungsweise darauf vor, selbstständig verantwortungsvolle Tätigkeiten auszuführen.
An Fachschulen kann unter bestimmten Voraussetzungen die Fachhochschulreife erworben werden. (Zusatzausbildung und Zusatzprüfung „Erwerb der Fachhochschulreife“)
Die Weiterbildung an der Fachschule dauert zwei oder drei Jahre im Vollzeitunterricht.
Für die Aufnahme an einer Fachschule des entsprechenden Fachbereiches sind in der Regel eine abgeschlossene Berufsausbildung und der Nachweis einer beruflichen Tätigkeit erforderlich.
Die Aufnahme muss schriftlich bei der ausgewählten Schule beantragt werden, ergänzt durch die entsprechenden Unterlagen. Sind in einem Bildungsgang mehr Bewerberinnen und Bewerber als Plätze vorhanden, führt die Schulleiterin oder der Schulleiter ein Auswahlverfahren durch. Die Aufnahmeentscheidung wird schriftlich mitgeteilt. Innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des positiven Bescheides muss schriftlich bestätigt werden, dass die Ausbildung begonnen wird.
Die Fachschulausbildungen enden mit Abschlussprüfungen, die aus schriftlichen und zumeist auch aus mündlichen und praktischen Prüfungsteilen bestehen.
Sächsisches Schulgesetz - SächsSchulG
Schulordnung Fachschule
Schulbesuchsordnung - SBO