Staatlich geprüfte Sozialassistenten/-innen absolvieren eine Erstausbildung im sozialen Bereich und werden als Assistenten der jeweiligen Fachkräfte eingesetzt.
Sie verfügen über Basiskompetenzen, die sie befähigen, in pflegerischen und in sozialpädagogischen Arbeitsfeldern unterstützend tätig zu werden. Daraus ergeben sich Einsatzmöglichkeiten in Krankenhäusern, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Alten- und Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Behindertenhilfe, aber auch in Privathaushalten. Sozialassistenten und Sozialassistentinnen helfen ihren Klienten in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens sowie in Familien und Einzelpersonenhaushalten. Dabei unterstützen sie die jeweiligen Fachkräfte der Einrichtungen und übernehmen die ihnen übertragenen Aufgaben des Alltags teilweise selbstständig. Sie führen pflegerische, sozialpädagogische und hauswirtschaftliche Dienstleistungen aus.
Sozialassistenten und Sozialassistentinnen arbeiten eng mit den zuständigen Fachkräften zusammen und beteiligen sich aktiv an der gemeinsamen Lösung von Aufgaben im Team. Sie tragen zur Gestaltung entwicklungsfördernder Lebensräume sowie zur zweckmäßigen und ästhetischen Gestaltung der Einrichtungen bei. Sie unterstützen die Zusammenarbeit mit den Angehörigen der Klienten. Mit den unterschiedlichen Rahmenbedingungen, Arbeitsabläufen und Arbeitsorganisationen der sozialen Institutionen sind sie vertraut und integrieren sich zuverlässig.