Staatlich anerkannte/-r Erzieher/-in (Vollzeit und berufsbegleitend)
Steckbrief
abgeschlossene Berufsausbildung / Allgemeine Hochschulreife / Fachhochschulreife
Berufsabschluss
3 Jahre
31.08.2026
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung, selbstständig und eigenverantwortlich Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsaufgaben zu übernehmen und in allen sozialpädagogischen Bereichen als Erzieher/-in tätig zu sein.
Aufnahmevoraussetzungen
- Realschulabschluss oder gleichwertiger Bildungsabschluss und ein ärztliches Attest zum Nachweis der gesundheitlichen Eignung und der Abschluss einer Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf oder einer beruflichen Vollzeitschule von mindestens zweijähriger Dauer, wenn diese für die Arbeit als Erzieher/-in einschlägig ist, z.B. Sozialassistent/-in oder
- der erfolgreiche Abschluss einer nach Bundes- oder Landesrecht anerkannten Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer und zusätzlich eine einschlägige sozialpädagogische Tätigkeit von mindestens sechs Wochen oder
- eine einschlägige Berufstätigkeit von mindestens 7 Jahren oder
- der erfolgreiche Abschluss der Fachoberschule in der Fachrichtung Gesundheit und Soziales oder
- der erfolgreiche Abschluss der Fachoberschule in einer anderen Fachrichtung oder die allgemeine Hochschulreife und zusätzlich eine einschlägige sozialpädagogische Tätigkeit von mindestens sechs Wochen
Bei der berufsbegleitenden Ausbildung ist zusätzlich ein Arbeitsvertrag mit einer sozialpädagogischen Einrichtung über mindestens 20h/Woche sowie die schriftliche Zustimmung des Arbeitgebers/Kooperationsvereinbarung zur berufsbegleitenden Ausbildung notwendig.
Ausbildungsdauer
- Vollzeitausbildung
3 Jahre einschließlich Praktikumszeit von 33 Wochen - Teilzeitausbildung (berufsbegleitend)
3 Jahre (Schulversuch) - wöchentlich i.d.R. 2 Tage Schule / 3 Tage praktische Tätigkeit beim Arbeitgeber, zzgl. 10 Wochen Blockunterricht
Der Besuch der Fachschule für Sozialwesen ist schulgeldfrei.
- Schüler/-innen im Freistaat Sachsen erhalten Lehrmittelfreiheit
- während der Ausbildungszeit gelten die Unterrichts- und Ferienregelungen des Freistaates Sachsen
- eine BAföG - Förderung (Aufstiegs-BAföG) ist möglich
Online-Bewerbung